Häufige Fragen (FAQ) zur Buchhaltung*
Wir haben weitere Fragen und Antworten zu allgemeinen Themen.
- Benötige ich einen Steuerberater, wenn ich mit Ihnen zusammenarbeite?
- Benötige ich ein Minimum an Buchungen oder Belegen, damit Sie für mich tätig werden?
- Können Sie auch mit meiner bestehenden Buchhaltungssoftware arbeiten?
- Können Daten aus einer Warenwirtschaft oder einer anderen Software übernommen werden?
- Können Sie die Buchhaltung für gemeinnützige Organisationen oder Vereine übernehmen?
- Kann ich meine Buchhaltung auch selbst machen und Sie prüfen nur?
- Erstellen Sie auch Jahresabschluss und Steuererklärungen?
Benötige ich einen Steuerberater, wenn ich mit Ihnen zusammenarbeite?
Ja, ein Steuerberater ist in der Regel erforderlich. Als Buchhaltungsbüro übernehmen wir gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG ausschließlich die laufende Buchhaltung. Für Tätigkeiten wie die Erstellung von Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen benötigen Sie einen Steuerberater.
Benötige ich ein Minimum an Buchungen oder Belegen, damit Sie für mich tätig werden?
Nein, wir übernehmen Ihre Buchhaltung* auch bei nur wenigen Belegen. Sollte sich eine Zusammenarbeit aus unserer Sicht als unwirtschaftlich für Sie erweisen, weisen wir Sie selbstverständlich darauf hin.
Können Sie auch mit meiner bestehenden Buchhaltungssoftware arbeiten?
Wir arbeiten ausschließlich mit unserer eigenen Software und können daher nicht mit fremder Buchhaltungssoftware oder vor Ort arbeiten.
Können Daten aus einer Warenwirtschaft oder einer anderen Software übernommen werden?
Ja, wir können Daten übernehmen, wenn die Software einen Export im DATEV-Format unterstützt. Der Import von CSV-Dateien ist ebenfalls möglich - jedoch nicht in allen Fällen. Voraussetzung ist, dass jede Buchung in einer einzelnen Zeile abgebildet wird.
Bei uns unbekannter Software empfehlen wir, vor Beginn der Zusammenarbeit einen Test des Datenaustauschs vorzunehmen.
Können Sie die Buchhaltung für gemeinnützige Organisationen oder Vereine übernehmen?
Leider bieten wir keine Buchhaltungsdienstleistungen für gemeinnützige Organisationen oder Vereine an. Wir konzentrieren uns auf die Buchhaltung* für Unternehmen und Selbstständige.
Kann ich meine Buchhaltung auch selbst machen und Sie prüfen nur?
Leider bieten wir keinen Service für die reine Prüfung selbst erstellter Buchhaltungen an. Wir übernehmen die komplette Buchhaltung* für Sie, um sicherzustellen, dass alles korrekt und nach den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt wird.
Erstellen Sie auch Jahresabschluss und Steuererklärungen?
Nein, diese Leistungen dürfen wir als Buchhaltungsbüro nicht anbieten. Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist ausschließlich Steuerberatern vorbehalten (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG). Ihr Steuerberater erhält von uns jedoch alle hierfür notwendigen Daten und Unterlagen.